Stresemannallee 20, 60596 Frankfurt am Main
Der BKK Landesverband Süd unterstützt nach § 211 SGB V die Mitgliedskassen sowie andere Betriebskrankenkassen, mit Versicherten deren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes liegt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen. Bereits vor der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 gründeten Fabrikbesitzer und frühindustrielle Belegschaften freiwillige Sozialkassen. Aus diesen – auf finanzielle Hilfe im Krankheits- oder Sterbefall spezialisierten – „Fabrikkassen' entwickelten sich später die „Betriebskrankenkassen'. Sie übernahmen die Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Mittelstand. Deutschlands erste Betriebskrankenkasse wurde als Fabrikkasse im Jahr 1717 im Blaufarbenwerk Pfannenstiel im sächsischen Aue gegründet. Die Betriebskrankenkassen blicken somit auf eine über 300 Jahre alte Tradition zurück. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist auch mit dem Engagement der Betriebskrankenkassen verknüpft. Unsere zentrale Aufgabe ist es, einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Belegschaften zu leisten. In der deutschen Wirtschaftsgeschichte wurden eine Vielzahl von Betriebskrankenkassen gegründet. Mittlerweile haben sich viele dieser Unternehmenskassen zu größeren Einheiten zusammengeschlossen. Mit der Einführung des freien Kassenwahlrechts für Versicherte im Jahr 1996 konnten die Betriebskrankenkassen ihren Marktanteil innerhalb der GKV auf heute bundesweit rund 15 Prozent ausbauen. Aktuell sind in Deutschland rund 11 Mio. Menschen bei einer Betriebskrankenkasse versichert. Zu dieser Versichertengemeinschaft zählen neben den Arbeitnehmern insbesondere auch deren kostenfrei mitversicherte Ehepartner und Kinder, Selbständige, Rentner und Arbeitsuchende. Jacqueline Kühne führt seit 01.04.2018 als alleinige Vorständin die Geschäfte des BKK Landesverbandes Süd. Unterstützt wird sie von Thomas Schönbucher, den der Verwaltungsrat mit der Stellvertretung der Vorständin beauftragt hat. Der hauptamtliche Vorstand vertritt den BKK Landesverband Süd gerichtlich und außergerichtlich. Er stellt außerdem die politische Vertretung und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Verhandlungskompetenzen sicher. Der Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Süd ist paritätisch mit je 15 Versicherten- und 15 Arbeitgebervertretern besetzt und setzt sich aus den Reihen der Verwaltungsräte der Mitgliedskassen des BKK Landesverbandes Süd zusammen. Der ehrenamtliche Verwaltungsrat hat eine ähnliche Funktion wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er wählt und überwacht den Vorstand, er entscheidet insbesondere über Haushalt und Satzung und er trifft Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören auch die Leitlinien der Unternehmenspolitik sowie die strategische Ausrichtung. Darüber hinaus vertreten die Mitglieder des Verwaltungsrates des BKK Landesverbandes Süd das BKK System auch bei anderen Institutionen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel dem GKV-Spitzenverband oder dem BKK Dachverband e.V.. Der Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt jährlich zum 1. Januar zwischen der Arbeitgeber- und der Versichertenseite. Die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des BKK Landesverbandes Süd sind: Tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitwirkung der Betroffenen in Organen der Selbstverwaltung, in die sie ihre gewählten Vertreter entsenden. Zentrales Selbstverwaltungsorgan der Betriebskrankenkassen ist der Verwaltungsrat. Seine Mitglieder werden in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen ermittelt.
Sind Sie der Besitzer? Eintrag bearbeiten